Rundfunkrechtliche Transparenzerklärung
1. Einleitung
Die smart Europe GmbH (im Folgenden: smart) vertreibt in Deutschland Fahrzeuge, die mit integrierten Audiosystemen ausgestattet sind, welche u.a. den Empfang von linearem DAB/DAB+ Radio ermöglichen. Anbieter von Benutzeroberflächen, die Zugang zu linearem digitalem Rundfunk vermitteln, unterliegen nach Auffassung der deutschen Landesmediananstalten den Regelungen des deutschen Medienstaatsvertrages (im Folgenden: MStV).
Der MStV verpflichtet die Anbieter von Benutzeroberflächen, die Grundsätze für die Auswahl von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und Telemedien und für ihre Organisation transparent zu machen. Die Transparenzpflicht umfasst die Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden, wie die Sortierung oder Anordnung von Inhalten durch den Nutzer individualisiert werden kann und nach welchen grundlegenden Kriterien Empfehlungen erfolgen und unter welchen Bedingungen Rundfunk oder rundfunkähnliche Telemedien nicht in ihrer ursprünglichen Form dargestellt werden. Die Informationen hierzu sind den Nutzern in leicht wahrnehmbarer, unmittelbar erreichbarer und ständig verfügbarer Weise zur Verfügung zu stellen. Die Informationen der vorliegenden •Transparenzerklärung dienen der Erfüllung dieser Transparenzpflicht gemäß § 85 MStV.
Soweit über Audiosysteme in smart Fahrzeugen der Zugang zu Plattformen von Drittanbietern vermittelt wird, die nicht unter direkter Kontrolle von smart stehen (beispielsweise Angebote wie Spotify), liegen solche Drittanbieter-Plattformen außerhalb des Geltungsbereichs dieser Erklärung und müssen ggfs. eine eigene Transparenzerklärung nach dem MStV abgeben.
2. Informationen für den Nutzer
2.1 Grundsätze für die Auswahl von Programmen
smart nimmt keinerlei Auswahl von Radiosendern vor. Die im Menüpunkt „Radio“ des Audiosystems in smart Fahrzeugen angezeigten linearen DAB/DAB+ Radiosender richten sich nach der Signalverfügbarkeit am jeweiligen Standort des Fahrzeugs.
2.2 Kriterien für die Sortierung, Anordnung und Präsentation von Radiosendern
Die am jeweiligen Standort des Fahrzeugs empfangbaren und damit in der Radio-Sektion des Audiosystems angezeigten linearen DAB/DAB+ Radiosender werden dem Nutzer in der Darstellungsoption „Station List – DAB“ in alphabethischer Anordnung angezeigt. Diese von den Landesmedienanstalten empfohlene Anordnung gewährleistet eine diskriminierungsfreie Auffindbarkeit aller verfügbaren Programme.
Daneben bietet das Radio-Menü in Ihrem smart Sortierungen der verfügbaren Programme nach inhaltlichen Kategorien an (z.B. „News“, „Current Affairs“ u.a.). Die Einordnung der verfügbaren Programme in diese Kategorien erfolgt automatisch anhand von Informationen, die die Radiosender übermitteln. smart hat auf diese Einordnung keinen Einfluss. Innerhalb einer Kategorie werden die verfügbaren Programme in alphabethischer Anordnung angezeigt.
Eine dieser Kategorien ist mit dem Titel „Public Value“ gekennzeichnet. Der MStV verlangt, dass bestimmte Hörfunkangebote, die nach Ansicht des Gesetzgebers in besonderem Maße einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt des Hörfunks in Deutschland leisten, leicht auffindbar sein müssen. Die hierzu zählenden Radiosender, die am jeweiligen Standort des Fahrzeugs empfangbar sind, sind in der Kategorie „Public Value“ abgebildet. Die Sortierung der Sender in dieser Kategorie erfolgt nicht alphabetisch, sondern folgt einer Empfehlung, die die Landesmedienanstalten in Deutschland für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren herausgeben. Wählt der Nutzer einen dieser Public Value-Sender aus, wird beim Abspielen dieses Senders zusätzlich der Hinweis „Public Value“ im Bereich der Senderinformationen eingeblendet.
Alle empfangbaren Public-Value Sender sind auch in der Gesamtliste „Station List – All“ der empfangbaren Sender enthalten und ordnen sich dort alphabetisch ein.
2.3 Individualisierungsmöglichkeiten
Nutzer können bevorzugte Radiosender in einer Favoritenliste speichern. Die Speicherung eines Radiosenders in der Favoritenliste erfolgt durch Antippen und dadurch Aktivierung des „Herz-Symbols“, welches beim Abspielen eines jeden Radiosenders auf dem Display angezeigt wird. Die Favoritenliste ist unter der Bezeichnung „Favorites“ direkt neben der „Stationlist“ aufrufbar.
2.4 Empfehlungen und Veränderungen
Empfehlungen durch smart für Radiosender oder Sendungen erfolgen nicht.
Bei einer Ansteuerung des Radios mithilfe des Sprachassistenten „Hello smart“ unter Eingabe eines nicht senderspezifischen, sondern generischen Sprachbefehls (z.B. „Hello smart. Starte das Radio“) startet das System automatisch eine Wiedergabe desjenigen Radiosenders, mit dem die letzte Radionutzung beendet wurde. Eine algorithmenbasierte Auswahl erfolgt nicht.
Smart nimmt keine Veränderungen an laufenden Programmen vor. Es ist möglich, dass Programminhalte kurzzeitig z.B. durch akustische Warnhinweise, die das Fahrzeug über die Lautsprecher ausspielt, überlagert werden.
3. Kontakt
Herausgeber dieser Transparenzerklärung ist die smart Europe GmbH, Esslinger Str. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Deutschland. Bei Fragen oder Anregungen zu dieser Transparenzerklärung können Sie sich an eu.corporateoffice@smart.com wenden.
Stand: September 2024 (Version 1.0)