Allgemeine Bedingungen für Neuwagen-Garantie der smart Europe GmbH („Garantiebedingungen“)
Version: 30.12.2022
In diesem Zusatzdokument finden Sie als Eigentümer des Fahrzeugs Informationen zu der von der smart Europe GmbH („smart“) eingeräumten smart Neuwagen-Garantie („smart Garantie“) sowie zu den Garantiebestimmungen für Ihren smart. Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das smart Customer Engagement Center (CEC) oder Ihren lokalen autorisierten smart Servicepartner.
Die smart Garantie schützt Sie als Eigentümer des Fahrzeugs vor möglichen Schäden oder Mängeln des Fahrzeugs aufgrund von Herstellungsfehlern, die bei der Produktion Ihres Fahrzeugs aufgetreten sind. Maßstab ist der übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugmodelle zum Zeitpunkt des Garantiebeginns. Die Bedingungen Ihrer smart Garantie haben keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs sowie mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
I. Allgemeines
Für Ihre smart Garantie gelten die folgenden allgemeinen Bedingungen:
- Voraussetzung für eine Leistung aus dieser smart Garantie ist, dass alle Service-Intervalle nach den Vorgaben von smart durchgeführt wurden.
- Bei einem Garantiefall kann smart den Mangel durch Reparatur, Austausch schadhafter Teile (durch einen autorisierten smart Servicepartner) oder andere Maßnahmen, deren Auswahl im Ermessen von smart liegen, beseitigen lassen.
- Ansprüche aus der smart Garantie können ausschließlich bei autorisierten smart Servicepartnern geltend gemacht werden; alle Garantiearbeiten müssen von einem autorisierten smart Servicepartner durchgeführt werden, der ausschließlich smart Originalteile verwendet.
- Alle durch Garantiereparaturen ersetzten Teile gehen in das Eigentum von smart über.
- Alle im Rahmen der smart Garantie eingebauten oder reparierten Teile sind für den Rest der ursprünglichen Garantielaufzeit von der Garantie abgedeckt.
- Die Garantie gilt nur innerhalb des geografischen Geltungsbereichs (siehe nachfolgender Abschnitt) und nur im Netz der autorisierten smart Servicepartner. Der Garantieanspruch kann nur bei autorisierten smart Servicepartnern im geografischen Geltungsbereich erfüllt werden.
- Im Falle der Lieferung eines neuen Fahrzeugs durch smart infolge eines Garantiefalles kann smart die Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs und die Leistung eines angemessenen Nutzungsersatzes entsprechend der gesetzlichen Vorschriften §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
II. Geltungsbereich
Die folgenden Länder sind Teil des Geltungsbereichs Ihrer smart Garantie: Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, Schweiz, Belgien, Österreich, Schweden und das Vereinigte Königreich.
III. Garantiebeginn
- Die Garantielaufzeit beginnt mit dem Datum der Erstzulassung oder dem Lieferdatum, falls dieses früher liegt.
- Die Garantie für Ersatzteile oder Zubehör beginnt mit dem Datum des Kaufs (Rechnungsdatum).
IV. Leistung des Garantiegebers im Garantiefall
- Fahrzeuggarantie
Während der Garantielaufzeit des Fahrzeugs werden Reparaturen oder Austauscharbeiten am Fahrzeug, die von der smart Garantie abgedeckt sind, unabhängig von einem während der Garantielaufzeit erfolgten Eigentümerwechsel kostenlos durch autorisierte smart Servicepartner durchgeführt. Die Fahrzeuggarantie deckt Ihr gesamtes Fahrzeug ab, mit Ausnahme bestimmter Bereiche, für die spezielle Garantielaufzeiten gelten, wie in späteren Abschnitten beschrieben. Die Garantielaufzeit des Fahrzeugs beträgt 2 Jahre mit unbegrenzter Kilometerleistung.
- Garantie für die Hochvoltbatterie und Hochvolt-Kernkomponenten
Für die wichtigste Komponente Ihres Fahrzeugs – die Hochvoltbatterie – bietet Ihnen smart eine umfangreiche Garantie. Wenn der Systemzustand (SOH - State of Health) der Batterie während der Garantielaufzeit weniger als 70 % unter dem Auslieferungszustand beträgt, haben Sie Anspruch auf eine Reparatur oder einen Austausch gemäß den OEM-Standards entsprechend dem Grad der Abnutzung, dem Alter, der Laufleistung und dem Pflegezustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantie. Der Systemzustand ist durch eine Batterieenergiegehaltsmessung durch einen autorisierten smart Servicepartner festzustellen.
Die Garantielaufzeit beträgt:
- für die Hochvolt-Kernkomponenten (hierzu zählen eine modulare Steuerungseinheit, ein Steuergerät und eine elektrische Antriebseinheit. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Hochvoltbatterie-Zertifikat) 8 Jahre oder bis zur Erreichung einer Kilometerleistung von 160.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt);
- für die Hochvoltbatterie selbst 8 Jahre oder bis zur Erreichung einer Kilometerleistung von 200.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt). Die Garantie für die Hochvoltbatterie und die Hochvolt-Kernkomponenten gilt nicht, sofern der Mangel dadurch entstanden ist, dass die Batterie nicht ordnungsgemäß verwendet, behandelt (insbesondere beim Laden) oder gewartet wurde oder auf einen Unfall zurückzuführen ist.
- Garantie für Ersatzteile und Zubehör
Zusätzlich zur Fahrzeuggarantie gibt es eine separate Garantie für original smart Ersatzteile und original smart Zubehör, die bei einem autorisierten smart Servicepartner erworben wurden. Die Garantielaufzeit beträgt 2 Jahre und hat keine Begrenzung der Kilometerleistung.
smart Originalteile und Zubehör sind speziell für die Wartung von Fahrzeugen entwickelt worden, um die smart Sicherheits- und Zuverlässigkeitsstandards zu erfüllen. Es wird daher empfohlen, nur smart Originalteile und Zubehör für die Fahrzeugnutzung zu verwenden.
Alle Teile, die Sie während der Fahrzeuggarantie oder der Garantie für Hochvolt-Kernkomponenten gekauft haben, sind entweder durch die verbleibende Zeit der ursprünglichen Garantielaufzeit des Fahrzeugs oder durch die Teilegarantie abgedeckt, je nachdem, welche zuletzt abläuft.
- Korrosionsschutzgarantie
Die Korrosionsschutzgarantie deckt den Fall ab, dass die Karosserie durch Korrosion aufgrund von Herstellungs- oder Materialfehlern durchrostet. Das vom Durchrosten betroffene Karosserieteil wird von einem autorisierten smart Servicepartner kostenlos repariert oder ausgetauscht.
Der Begriff „Durchrosten“ bezieht sich auf ein Loch in der Karosserie, das durch Korrosion von innen oder von der Unterseite her aufgrund von Herstellungs- oder Materialfehlern entsteht. Der Begriff „Karosserie“ bezieht sich auf Metallteile der Karosserie, der Türen, der Kotflügel, des Dachs, der Motorhaube, des Kofferraumdeckels oder der Heckklappe und umfasst nicht die Räder und Anbauteile wie helle Zierleisten, Stoßstangen, Verkleidungen und Scharniere.
Der Ursprung des Durchrostungsschadens muss sich auf der Innenseite des betroffenen Karosserieteils befinden.
Die Garantielaufzeit für den Korrosionsschutz beträgt 12 Jahre und hat keine Kilometerbegrenzung.
V. Garantieausschluss und -beschränkungen
- Verschiedene Arten von äußeren Schäden, normalem Verschleiß und natürlicher Alterung sind von der Garantie ausgeschlossen.
Nicht abgedeckt sind insbesondere:
- Normaler Verschleiß und Abrieb, natürliche Alterung oder Verblassen und normale Verringerung der Batteriekapazität.
- Schäden oder Mängel, die durch Nachlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch, Überlastung oder unsachgemäße Reparatur durch einen nicht autorisierten Dienstleister, unsachgemäße Pflege oder Lagerung entstanden sind.
- Schäden oder Mängel, die dadurch entstanden sind, dass das Fahrzeug nicht gemäß den in der Betriebsanleitung oder in der Instrumentenpanel (instrument cluster) im Fahrzeug angegebenen Wartungsplänen und Serviceanweisungen ordnungsgemäß gewartet oder gepflegt worden ist oder dass Anweisungen eines autorisierten smart Servicepartners nicht beachtet wurden.
- Verwendung von nicht originalen smart Teilen oder Materialien bei Reparaturen (oder von Ersatzteilen gleichwertiger Qualität bei Reparaturen im Einzelhandel) oder Reparaturverfahren, die von smart als Fahrzeughersteller nicht genehmigt wurden.
- Schäden oder Mängel, die durch nicht eingehaltene Pflicht zur Schadensminderung entstanden sind.
- Schäden oder Mängel aufgrund jeglicher Umrüstung oder Veränderung des Fahrzeugs, die nicht vom Fahrzeughersteller genehmigt wurde.
- Schäden oder Mängel, die durch die Verwendung des Fahrzeugs bei Probe-/Testfahrten, Motorsportveranstaltungen oder für andere als die im Fahrerhandbuch beschriebenen Zwecke verursacht wurden.
- Schäden oder Mängel an Fahrzeugen, dessen Fahrzeugidentifikationsnummer geändert oder entfernt wurde oder dessen Kilometerstand unrechtmäßig verändert wurde.
- Schäden oder Mängel aufgrund äußerer Einwirkungen mechanischer oder chemischer Natur oder andere Vorfälle, die vorsätzliche Handlungen Dritter, Unruhen, Unfälle, böswillige Handlungen, Diebstahl oder unbefugte Nutzung beinhalten.
- Faktoren, die sich der Kontrolle des Fahrzeugherstellers entziehen, wie z. B. Umweltgefahren (einschließlich Industrieabfälle, Sturmschäden, saurer Regen, Vogelkot) und Schäden (einschließlich Steinschlag, Kratzer und Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel).
- Von smart genehmigte Fahrzeugumbauten gelten als Teil der Originalspezifikation, alle anderen Umbauten müssen jedoch als von smart nicht genehmigt angesehen werden und führen daher zum Erlöschen der Fahrzeuggarantie für den betroffenen Bereich, soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass diese für den Mangel/Schaden nicht ursächlich ist.
Die Garantieabdeckung wird in den folgenden Fällen von smart eingeschränkt:
- wenn Informationen vorliegen, dass das Fahrzeug gestohlen wurde;
- wenn Komponenten durch nicht genehmigte Änderungen, Tuning oder Umbauten beeinträchtigt wurden; oder
- für Fahrzeuge, die in schwere Unfälle verwickelt waren, durch Feuer beschädigt wurden oder unter Wasser gekommen sind und von der Versicherungsgesellschaft als verschrottet eingestuft wurden.
- Weitergehende Ansprüche als die in diesen Bedingungen beschriebenen bestehen aus der Garantie nicht. Insbesondere umfasst die Garantie keine Ersatzansprüche, z.B. die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer einer Reparatur, und keine Schadensersatzansprüche (z.B. Abschleppkosten, Mietkosten, Nutzungsersatz). Rechte aus dem smart Roadside Assistance Service (RSA) bleiben hiervon unberührt. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gilt nicht bei vorsätzlichem oder groß fahrlässigem Verhalten von smart, seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter sowie bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit.